CVA - Maklerservice -- Riester Rente

Riester-Rente

Seit 2002 wird die private Altersvorsorge mit einer pauschalen Zulage staatlich gefördert. Nach der Meinung vieler Experten ist die Riester-Rente gerade für Menschen mit einem geringen oder mittleren Einkommen empfehlenswert. Aber auch für Angestellte und Arbeiter mit besserem Einkommen als der Durchschnitt, ist die Riester-Rente aufgrund des Steuervorteils in Höhe vom max. 2.100¬ zur Zeit, eine sehr Interessante Altersvorsorge


Infos zur Riester-Rente (Förderung des Staates)

  • 2002 startet die Riester-Rente mit einer Grundzulage in Höhe von jährlich 38€ und einer Kinderzulage von jährlich 36€.
  • Ab 2004 wurde die Grundzulage auf 76€ und die Kinderzulage auf 92€ angehoben.
  • Ab 2006 bekamen Sie 114€ jährlich zu Ihren Rentenersparnissen dazu. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es nochmals 138€ jährlich aus der Staatskasse.
  • Seit Januar 2008 gibt es jetzt den Höchstbetrag von 154€ Grundzulage und 185€ Kinderzulage jährlich zu Ihren Rentenersparnissen dazu.

Diese Rentenreform hat das Ziel einer zukunftsfähigen Altersvorsorge und soll auf die demografische Entwicklung vorbereiten. So soll eine langfristig bezahlbare und sichere Altersvorsorge entstehen. Die Beitragszahler dürfen nicht finanziell überlastet werden und das Rentenniveau muss in Zukunft auf einem ausreichenden Standard gehalten werden.

Sonderausgabenabzug

Sie können die Riester-Rente aber auch, wie eingangs erwähnt als Steuersparmodell benutzen und die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben gelten machen. Von der Steuerersparnis, die sich aus diesen Sonderausgaben ergibt, wird der Anspruch auf die Zulagen abgezogen. De facto gibt es also keine doppelte Förderung durch Sonderausgabenabzug und Zulagen. In einigen Fällen ? vor allem wenn aufgrund mehrerer Kinder der Zulagenanspruch relativ hoch ist ? ergibt sich dadurch manchmal leider kein steuerlicher Effekt.

Die als Sonderausgaben ansetzbaren Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) sind beschränkt auf:

Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug pro Jahr

2002 / 2003 525,– EUR

2004 / 2005 1.050,– EUR

2006 / 2007 1.575,– EUR

ab 2008 2.100 Euro



Das Altersvermögensgesetz regelt folgende Bereiche:

Um ein einheitliches Rentenniveau für die heutigen und zukünftigen Rentner/-innen zu gewährleisten, wurde die Anpassungsformel verändert. Die Rentenanpassung orientiert sich künftig wieder an der Lohnentwicklung.

Die Witwen- und Witwerrenten wurden abgeändert und um eine Kinderkomponente ergänzt. Die Pflichtbeitragszeiten werden in den ersten 10 Lebensjahren Ihres Kindes um 50% höher als nach geltendem Recht bewertet. Als Ehegatte bekommen Sie die Möglichkeit, Ihre in der Ehe gemeinsamen erwirtschafteten Rentenansprüche untereinander aufzuteilen.

Es findet eine Übertragung der für die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehenen Reformmaßnahmen auf die Alterssicherung der Landwirte statt. Nach einem anschließenden Gesetzesvorhaben wurde die wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtenversorgung ebenfalls realisiert.



Änderung in der Riester-Rente

  • Unisex-Tarife ab 2006. Aufgrund der höheren Lebenserwartung der Frauen wurden diese vorher in einen höheren/teureren Tarif eingestuft; so bekamen Frauen bei denselben Eigenbeiträgen und staatlichen Zulagen eine geringere monatliche Rente als Männer. Diese Reglung wurde abgeschafft.
  • bis zu 30% Teilkapitalauszahlung bei Rentenbegin jetzt möglich
  • Vertriebs-, Verteilungs- und Abschlusskosten auf 5 Jahre
  • abfindungsfähige Kleinstbetragsrenten
  • Zertifizierungskriterien werden von 11 auf 5 reduziert z.B.:
    Wegfall der Notwendigkeit laufender Beitragszahlung
  • Dauerzulageantrag – Der Kunde muss ab 2006 nicht mehr selber seine Zulage beantragen. Der Anbieter übernimmt das komplett und so wurde sichergestellt das auch jeder Riesterkunde sein Zulage Jahr für Jahr erhält.
  • Einheitlicher Sockelbetrag von 60 €, unabhängig von der Kinderzahl

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