Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Die Gewässerschadenhaftpflicht und ihre möglichen Folgen

Als Eigentümer einer Ölheizung oder eines Öltanks kann Sie ein Defekt durch auslaufendes Öl ein Vermögen kosten. Dabei ist es egal, ob dieser Schaden durch Korrosion, Bodensenkung, Brand, eine undichte Leitung oder sogar durch technisches Versagen oder nicht ordnungsgemäßes Befüllen der Tanks entsteht. Als Besitzer eines Öltanks haften Sie auch ohne eigenes Verschulden in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund gibt es schon lange die sogenannte Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.
Diese Versicherung schützt Sie im Schadensfalle vor den finanziellen Folgen, wie z. B. Rettungsmaßnahmen, die Gewässerschaden verhindern oder beseitigen, oder auch Schadensbeseitigung an Gewässern und im Grundwasser.
Mögliche Ursachen für Schäden an Öltanks:
- defekte Leitungen
- undichte Verschlüsse
- Beschädigung der Isolierung durch Transport oder Einbau
- Hoher Grundwasserstand (Gefahr von Korrosion bei Erdtanks)
- Lochfraß durch wässrigen Bodensatz (in jedem Tank vorhanden)
Wieso haften Sie in jedem Fall?
Der § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bildet die gesetzliche Haftungsgrundlage für Folgen aus Gewässerschäden. Ein Besitzer eines Öltanks (oder einer anderen Anlage mit gewässerschädlichen Substanzen) haftet aufgrund seiner besonderen Gefährdung für das Grundwasser oder anderen überirdischen Gewässern auch ohne Verschulden in unbegrenzter Höhe.
Der Versicherungsschutz und sein Umfang
Der Versicherungsschutz einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung umfasst die im Folgenden aufgeführten Punkte:
- Haftpflicht des Öltankinhabers für Gewässerschäden
- alle weiteren gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts
- Rettungskosten (alle Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens), die bei Öltankschäden im Vordergrund stehen
- Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten
Die Leistungen einer Öltankhaftpflichtversicherung
- Ansprüche gegen den Öltankinhaber werden geprüft
- bei unberechtigten Schadenersatzforderungen erfolgt die Abwehr derselben
- kommt es zum Prozess, übernimmt die Öltankhaftpflichtversicherung die Rechtsschutzfunktion
- berechtigte Ansprüche werden erfüllt
