Kraftrad-Haftpflichtversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Kraftrad-Haftpflichtversicherung dient vorrangig der Entschädigung von geschädigten Unfallgegnern sowie auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Ein Nachweis über den Abschluss dieser Pflichtversicherung ist notwendig, um ein Kraftrad zulassen zu können. Da eine Kraftrad-Haftpflichtversicherung ausschließlich für den Schaden des Unfallgegners aufkommt, nicht aber für den am eigenen Kraftrad, empfiehlt sich eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Kaskoversicherung.
Bei Kaskoversicherungen für Krafträder gibt es genaue Differenzierungen. Es wird unterschieden zwischen:
- Mofa
- Leichtkraftrad
- Krafträder oder Roller bis 50 ccm oder bis 11 kW (15 PS)
- Motorrad oder Roller bis 125 ccm
- Motorrad
Teilkasko - Vollkasko
Natürlich haben Sie auch bei der Kraftrad-Versicherung die Möglichkeit, zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung zu wählen. Allerdings gibt es bei dieser Versicherungsgruppe auch die Alternative einer halbjährigen Versicherung für die schönen Tage. Um ein auf Sie zugeschnittenes, kostengünstiges Angebot unterbreiten zu können, nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit uns auf.
