CVA - Maklerservice -- Kfz Versicherung

Wohnmobil-Versicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung dient vorrangig der Entschädigung von geschädigten Unfallgegnern sowie auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Ein Nachweis über den Abschluss dieser Pflichtversicherung ist notwendig, um ein Wohnmobil zulassen zu können.
Da eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ausschließlich für den Schaden des Unfallgegners aufkommt, nicht aber für den am eigenen Fahrzeug, empfiehlt sich eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Kaskoversicherung.

Gleich, wie oft und wann Sie unterwegs sind - ein zusätzlicher Versicherungsschutz ist gerade in diesem Bereich ratsam. Mit unseren Spezialanbietern im Bereich Wohnmobil bzw. Wohnwagen können wir Ihnen ein lukratives Angebot unterbreiten.
Natürlich haben Sie auch bei der Wohnmobil-Versicherung die Möglichkeit, zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung zu wählen.

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz darüber hinaus mit speziellen Angeboten:

  • Kraftfahrtunfallversicherung - Schutz für Mitreisende
  • Fahrer-Unfallschutz - der beste Schutz für Sie
  • Auslandsschadenschutz - Empfehlung für Vielreisende


Generell haben Sie natürlich die Möglichkeit weiterer Zusatzversicherungen. Diese Angebote unterscheiden sich allerdings von Anbieter zu Anbieter.

Um ein auf Sie zugeschnittenes, kostengünstiges Angebot unterbreiten zu können, nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit uns auf.


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