August 2010

Das heimische Arbeitszimmer wieder von der Steuer absetzbar?

Die Reform des Steuergesetzes von 2007 wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

So kann das heimische Arbeitszimmer nun erneut von Lehrern und anderen Arbeitnehmern, die viel Zeit ihrer Arbeit von zuhause aus erledigen, steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist immer dann möglich, wenn vom Arbeitgeber für bestimmte Tätigkeiten kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.

Wird jedoch vom Arbeitgeber ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, darf das heimische Arbeitszimmer auch nicht steuerlich geltend gemacht werden. Viele Betroffene erhalten nun Steuerrückzahlungen.
Die entsprechenden Bescheide wurden schon 2008 nur als vorläufig erachtet, also müssen Betroffene keinen Widerspruch einlegen, sondern erhalten die zu viel gezahlten Steuern automatisch zurückerstattet.



 


cva | maklerservice

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